Entschuldigungsverfahren

Krankmeldung der Schüler:innen durch einen Erziehungsberechtigten

Krankmeldung vor Unterrichtsbeginn

Ist die Krankmeldung Ihres Kindes durch einen Erziehungsberechtigten vor Unterrichtsbeginn erfolgt (über WebUntis oder Anruf im Sekretariat), dann gilt dies gleichzeitig als entschuldigte Fehlzeit (siehe Abbildung Sternchen1).

Sie müssen an dieser Stelle nichts mehr unternehmen. In Einzelfällen kann weiterhin eine schriftliche Entschuldigung von Ihnen eingefordert werden.

Abwesenheit durch Lehrkraft zu Unterrichtsbeginn erfasst (falls keine vorherige Krankmeldung erfolgt ist)

Wurde die Abwesenheit Ihres Kindes zum Stundenbeginn eingetragen, dann ist eine Entschuldigung an die Klassenleitung nötig (mündlich, fernmündlich, elektronisch oder schriftlich – vgl. SchulBesV § 2 Absatz 1). Die Entschuldigung muss spätestens am 2. Tag vorliegen (siehe Abbildung Sternchen 2)

Vorzeitiges Entlassen vom Unterricht

Die unterrichtende Lehrkraft spricht das Vorgehen telefonisch mit Ihnen ab. Damit ist das Fehlen Ihres Kindes gleichzeitig entschuldigt. Eine unbeaufsichtigte Entlassung nach Hause ist nur auf Ihren ausdrücklichen Wunsch hin möglich.

Bei Kursstufenschüler:innen kann ein Telefonat geführt werden, ansonsten wird ein Entlasszettel wie gehabt ausgefüllt und mitgegeben. Dieser muss dann unterschrieben als Entschuldigung im Sekretariat abgegeben werden.

Beurlaubung

Stundenweise über die betroffene Lehrkraft oder die Klassenlehrkraft

z.B. Behörden-Termine, dringende Arzttermine, Führerscheinprüfung etc. mit entsprechender Bescheinigung (kein Attest)  

Fahrstunden sind keine entschuldigungsfähigen Fehlzeiten!

Unterrichtsbefreiung aus wichtigem Grund (ganze Tage)

Begründeter schriftlicher Antrag im Vorhinein (rechtzeitig)

– bis zwei Tage über die Klassenlehrkraft/Tutor:in

– ab 3 Tage über die Schulleitung

– direkt vor oder nach den Ferien über die Schulleitung

Dokumente für die Kursstufe

Entschuldigungszettel Kursstufe

Antrag auf Änderung einer Fehlzeit (Kursstufe)

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