Der Elternbeirat setzt sich aus den gewählten Elternvertretern der einzelnen Klassen zusammen.
Aufgaben und Rechte des Elternbeirats sind im Schulgesetzes für Baden-Württemberg § 57 (1) beschrieben.
Konkrete Aufgaben für die Elternvertreter sind beispielsweise:
- Mitgliedschaft im Elternbeirat der Schule; dieser tagt in der Regel zweimal jährlich.
- Einladung und Leitung der 1. Klassenpflegschaftssitzung in Zusammenarbeit mit dem/der Klassenlehrer/in. Der Termin ist von der Schulleitung vorgegeben und findet in der Regel im Oktober statt. Hierbei erfolgt die Wahl der Elternvertreter und die Vorstellung verschiedener Fachlehrer.
- Planung und Durchführung der 2. Klassenpflegschaftssitzung in Zusammenarbeit mit dem/der Klassenlehrer/in. Themen und Termin sind je nach Situation der Klasse (z. B. Landheimaufenthalte, Austausche, besondere Situationen, Profilwahlen, etc.) zu gestalten.
- Vermittlung/Moderation zwischen den einzelnen Gruppen (Schülern – Eltern – Lehrkräften) in speziellen Situationen.
- Weitergabe relevanter Informationen an die Eltern und Elternbeiratsvorsitzenden (z. B. per E-Mail, per Brief oder in Klassenpflegschaftssitzungen).
- Soweit erwünscht oder erforderlich Durchführung von Eltern-Stammtischen, Einberufen von außerordentlichen Klassenpflegschaftssitzungen, Organisation verschiedener Aktivitäten einer Klasse.
Elternbeirat im Schuljahr 2024/25:
Vorsitz: Frau Schultz
Stellvertreterin: Frau Wagenhals
Schriftführerin: Frau Hintze-Werner
Kontakt:
elternbeirat(at)lfg-ma.de