Elternbeirat

Der Elternbeirat setzt sich aus den gewählten Elternvertretern der einzelnen Klassen zusammen.

Aufgaben und Rechte des Elternbeirats sind im Schulgesetzes für Baden-Württemberg § 57 (1) beschrieben.

Konkrete Aufgaben für die Elternvertreter sind beispielsweise:

  • Mitgliedschaft im Elternbeirat der Schule; dieser tagt in der Regel zweimal jährlich.
  • Einladung und Leitung der 1. Klassenpflegschaftssitzung in Zusammenarbeit mit dem/der Klassenlehrer/in. Der Termin ist von der Schulleitung vorgegeben und findet in der Regel im Oktober statt. Hierbei erfolgt die Wahl der Elternvertreter und die Vorstellung verschiedener Fachlehrer.
  • Planung und Durchführung der 2. Klassenpflegschaftssitzung in Zusammenarbeit mit dem/der Klassenlehrer/in. Themen und Termin sind je nach Situation der Klasse (z. B. Landheimaufenthalte, Austausche, besondere Situationen, Profilwahlen, etc.) zu gestalten.
  • Vermittlung/Moderation zwischen den einzelnen Gruppen (Schülern – Eltern – Lehrkräften) in speziellen Situationen.
  • Weitergabe relevanter Informationen an die Eltern und Elternbeiratsvorsitzenden (z. B. per E-Mail, per Brief oder in Klassenpflegschaftssitzungen).
  • Soweit erwünscht oder erforderlich Durchführung von Eltern-Stammtischen, Einberufen von außerordentlichen Klassenpflegschaftssitzungen, Organisation verschiedener Aktivitäten einer Klasse.

Elternbeirat im Schuljahr 2023/24:

Vorsitz: Frau Schultz
Stellvertreterin: Frau Wagenhals
Schriftführerin: Frau Hintze-Werner

Kontakt:

elternbeirat(at)lfg-ma.de