Entschuldigungsverfahren in der Kursstufe

Für die Kursstufe gilt folgendes Entschuldigungsverfahren:

Gemäß §1 der Schulbesuchsverordnung vom 21. März 1982 ist jeder Schüler verpflichtet, den Unterricht und die üblichen Veranstaltungen der Schule regelmäßig und ordnungsgemäß zu besuchen. Bei minderjährigen Schülern haben die Erziehungsberechtigten dafür zu sorgen, dass die Schüler dieser Verpflichtung Folge leisten.

Am ersten Fehltag muss morgens vor 8 Uhr die Schule informiert werden (persönlich, telefonisch oder per Email).

Die schriftliche Entschuldigung muss innerhalb von vier Schultagen nach Beginn der Fehlzeit im Sekretariat abgegeben werden (unabhängig davon, ob der Schüler zu diesem Zeitpunkt schon wieder in der Schule ist).

Beispiel: Eine Schülerin ist von Montag bis Mittwoch krank. Am Montag muss vor Unterrichtsbeginn im Sekretariat angerufen werden. Spätestens am Freitag muss das ausgefüllte und unterschriebene Entschuldigungsformular im Sekretariat abgegeben werden.

Die schriftliche Entschuldigung muss in Papierform abgegeben werden. Jeder Schüler erhält zu Beginn des Schuljahres ein leeres Entschuldigungsformular. Weitere können von der Homepage heruntergeladen und ausgedruckt werden.

Eine Entschuldigung per Email ist keine schriftliche Entschuldigung und wird daher nicht akzeptiert.

Nicht fristgerecht entschuldigte Fehlzeiten gelten als unentschuldigte Fehlzeiten.

Unentschuldigte Fehlzeiten werden im Zeugnis dokumentiert und können Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen zur Folge haben.

Im Falle einer Erkrankung am Tag einer Klausur oder einer anderen angekündigten Leistungsüberprüfung MUSS die Entschuldigung VOR Beginn der Klausur über das Sekretariat erfolgt sein. Innerhalb von vier Tagen muss im Sekretariat zusätzlich zum Entschuldigungsformular ein ärztliches Attest abgegeben werden.

Eine unentschuldigt versäumte Klausur oder andere Leistungsüberprüfung geht mit 0 Punkten in die Verrechnung ein.

Es ist nicht gestattet, ausschließlich für eine Leistungsüberprüfung in die Schule zu kommen und die Stunden vorher bzw. nachher zu versäumen.

Bei einer verpassten Klausur/GFS ist zusätzlich umgehend der Fachlehrer per Email zu informieren.

Beurlaubungen müssen mindestens drei Unterrichtstage vor dem gewünschten Termin beim Tutor beantragt und den Fachlehrern mitgeteilt werden.