Stacheldraht
Wir waren in den Lagern in Baracken untergebracht, alles war mit Stacheldraht eingezäunt. An vieles kann ich mich nicht mehr erinnern, aber an die Kälte, an den Hunger, an die Schläge die wir bekamen. […] Ich habe eigentlich nie darüber geredet, weil ich so viel mit angesehen habe. Ich hatte Glück, daß ich lebend raus kam, obwohl ich alleine war. Vielleicht habe ich überlebt, weil ich noch ein Kind war.
Vor seiner Deportation lebte Otto Georg erst in Heidelberg und dann in Offenburg, wo er bis 1938, als ihm der Schulbesuch aufgrund eines Erlasses verboten wurde, zur Schule ging.
1940 wurden er und seine Familie von Köln aus in verschiedene Zwangsarbeitslager deportiert. Auf diesem Weg wurde er von seiner Familie getrennt. Er war alleine in diesen Zwangsarbeitslagern, bis die russischen Truppen zur Befreiung kamen: Danach flüchtete er zu seiner Großmutter nach Mühlhausen in Frankreich und war 1949 endlich wieder den Überlebenden seiner Familie in Heidelberg vereint.
1952 stellte er einen Entschädigungsantrag, der aufgrund Mangels an Beweisen abgelehnt wurde. Erst viele Jahre später erhielt er eine finanzielle Entschädigung. Diese Entschädigung wurde vielen Sinti Familien aufgrund des Bundesentschädigungsgesetzes (1954/55) nicht gewährt. So wurde als Grund angeführt, dass Sinti und Roma nicht aufgrund der NS-Rassenpolitik sondern aufgrund ihrer angeblichen „Assozialität“ verfolgt wurden.
1963 wurde die Verfolgung dann endlich als rassenpolitisch anerkannt und Opfer und konnten eine Entschädigung bekommen.